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   VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15.A   

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VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15.A (https://dejure.org/2016,40215)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.03.2016 - 3 B 2796/15.A (https://dejure.org/2016,40215)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. März 2016 - 3 B 2796/15.A (https://dejure.org/2016,40215)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Mit der Forderung, dass feststehen muss, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann, obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die Prüfung, dass weder zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote noch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse vorliegen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Dementsprechend ist das Rechtsschutzbedürfnis für auf ein auf § 80 Abs. 7 VwGO gestütztes Abänderungsbegehren auch dann noch gegeben, wenn der Ausländer nach einem insgesamt erfolglos verlaufenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgeschoben worden ist und das Hauptsacheverfahren noch anhängig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 -1 B 134.93 -, juris und Beschluss vom 13.09.2014 -1 VR 5.05 (1 C 7.04) -, juris).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Grundsätzlich kann das Untertauchen eines Klägers zwar ein Indiz für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses sein (BVerwG, Urteil vom 06.08.1996 - 9 C 169/95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Insofern liegt eine andere Konstellation vor als bei einer Abschiebung während eines (ersten) Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO, für deren Rückabwicklung § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO in Betracht kommen könnte (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2007 -13 S 2969/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Für die Bejahung des Rechtschutzinteresses trotz erfolgter Abschiebung spricht zudem, dass anderenfalls der rechtswidrig abgeschobene Ausländer keine Möglichkeit hätte, der Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu entgehen (vgl. Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, Kommentar, VwGO, Stand Oktober 2015, § 80 Rdnr. 496 unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2008 -11 S 1136/07 - juris) und dass die Anordnung gemäß § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG unbeschränkt für alle Zukunft Grundlage künftiger Aufenthaltsbeendigungen im Falle eines Folgeantrages sein soll (Funke/Kaiser in: GK-AsylVfG, Stand Dezember 2015, § 34a Rdnr. 70).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 VR 5.05

    Eilrechtsschutz im vorrangigen Aussetzungsverfahren nach § 80 der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Dementsprechend ist das Rechtsschutzbedürfnis für auf ein auf § 80 Abs. 7 VwGO gestütztes Abänderungsbegehren auch dann noch gegeben, wenn der Ausländer nach einem insgesamt erfolglos verlaufenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgeschoben worden ist und das Hauptsacheverfahren noch anhängig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 -1 B 134.93 -, juris und Beschluss vom 13.09.2014 -1 VR 5.05 (1 C 7.04) -, juris).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 134.93
    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Dementsprechend ist das Rechtsschutzbedürfnis für auf ein auf § 80 Abs. 7 VwGO gestütztes Abänderungsbegehren auch dann noch gegeben, wenn der Ausländer nach einem insgesamt erfolglos verlaufenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgeschoben worden ist und das Hauptsacheverfahren noch anhängig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.1994 -1 B 134.93 -, juris und Beschluss vom 13.09.2014 -1 VR 5.05 (1 C 7.04) -, juris).
  • VGH Hessen, 04.05.2016 - 3 A 1909/15
    Auszug aus VGH Hessen, 10.03.2016 - 3 B 2796/15
    Da beim Senat das Berufungszulassungsverfahren hinsichtlich des Bescheides vom 24. November 2014 anhängig ist (3 A 1909/15.A), ist er als Gericht der Hauptsache berufen, über den Antrag zu entscheiden.
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

    Mit weiterem Antrag vom 23. Dezember 2015 hat der Kläger begehrt, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 2. Januar 2015 und 23. Juli 2015 abzuändern, worauf der erkennende Senat mit Beschluss vom 10. März 2016 - 3 B 2796/15.A - die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abschiebung nach Bulgarien anordnete.

    Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 10. März 2016 - 3 B 2796/15.A - (Seite 4, zweiter Absatz, bis Seite 7, erster Absatz, des amtlichen Beschlussumdrucks) Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 26.10.2021 - 8 A 1852/20

    Asyl, Bulgarien

    Nach Wiedereinreise des Klägers hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10. März 2016 - 3 B 2796/15.A - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung angeordnet und begründete dies u.a. mit Zugangsschwierigkeiten im Hinblick auf eine erforderliche medizinische Behandlung des Klägers in Bulgarien.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16

    International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören,

    Darüber hinaus hat er lediglich auf nicht vorgelegte bzw. nicht veröffentlichte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015 (11 A 165/15.A, 11 A 229/15.A, 11 A 442/15.A, 11 A 420/15.A, 11 A 228/15.A), wonach Berufungen wegen grundsätzlicher Bedeutung betreffend Schutzberechtigte in Bulgarien zugelassen seien sollen, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10. März 2016 (3 B 2796/15 A) verwiesen, ohne darzustellen, welchen konkreten Sachverhalt bzw. welches (Zulassungs-)Vorbringen den Entscheidungen zugrunde gelegen hat und inwieweit die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Verwaltungsgerichtes dem in Gegenüberstellung von Rechtssätzen entsprechen.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 13 ME 260/23

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Ausreisepflicht; effektiver

    Insoweit braucht der Senat nicht zu vertiefen, ob sich die Abschiebungsandrohung durch die vollzogene Abschiebung ggf. bereits erledigt hat oder ob der Antragsteller nach erfolgter Abschiebung noch über das für einen entsprechenden Anordnungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verfügt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 13.9.2005 - BVerwG 1 VR 5.05 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.11.2023 - 12 S 986/23 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 4.1.2022 - 2 LB 383/21 -, juris Rn. 31 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 10.3.2016 - 3 B 2796/15.A -, juris Rn. 5).
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